Bestätigt: Hartz-IV-Empfänger muss Energie selbst zahlen
Kassel (dpa) - Empfänger von Hartz-IV-Leistungen müssen ihre Energiekosten weiter aus der so genannten Regelleistung bestreiten. Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Klage eines Hilfeempfängers abgelehnt.
Kassel (dpa) - Empfänger von Hartz-IV-Leistungen müssen ihre Energiekosten weiter aus der so genannten Regelleistung bestreiten. Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Klage eines Hilfeempfängers abgelehnt.
Der Kläger wollte die Kosten für Strom und Warmwasser zusätzlich über die Unterkunftsleistung erstattet haben. Allerdings hatte das Jobcenter des Landkreises Konstanz die Abzüge von der Warmmiete falsch berechnet, fanden die Kasseler Richter. Statt 28 Euro für Strom und Warmwasser seien im konkreten Fall höchstens 20,74 Euro zulässig. Auf das Warmwasser entfielen davon 6,22 Euro. Nach Mitteilung des Gerichts war die Höhe der Sätze in den Ländern bislang unterschiedlich. Mit der erstmaligen Nennung einer Summe strebe man eine Vereinheitlichung an (Az.: B 14/7b AS 64/06).
Die Sache wurde an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Die Richter in Baden-Württemberg sollen zusätzlich klären, an welchen Krankheiten der Kläger leidet, der Zusatzkosten wegen einer medizinisch notwendigen Vollkost-Ernährung geltend gemacht hatte. Auch in drei weiteren Fällen lehnte es das Gericht ab, die Warmwasserkosten aus der Unterkunftsleistung zu bestreiten.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.