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Donnerstag, 13. Dezember 2007

Beim «Aktiensplitt» wird ein Papier in mehrere aufgespalten

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Aktiensplitt wird eine teuer erscheinende Aktie in wertmäßig kleinere Einheiten aufgeteilt. Das Unternehmen teilt damit sein Grundkapital neu auf, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Aktiensplitt wird eine teuer erscheinende Aktie in wertmäßig kleinere Einheiten aufgeteilt. Das Unternehmen teilt damit sein Grundkapital neu auf, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

So können zum Beispiel aus einer 200-Euro-Aktie durch einen Aktiensplitt vier Aktien zu je 50 Euro werden. Das einzelne Papier ist nun zwar weniger wert, dafür hat der Anleger aber ein Mehrfaches der «alten» Aktie im Depot. Voraussetzung für einen Splitt ist die Zustimmung der Aktionäre.

Ein Aktiensplitt erfolgt zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen aufgrund des hohen Preises Schwierigkeiten beim Börsenhandel seiner Aktie befürchtet. Für Käufer wird der einzelne Anteilsschein nach einem Splitt zwar billiger. Es entsteht dadurch aber kein finanzieller Vor- oder Nachteil, heißt es. Denn die Beteiligungsverhältnisse und das Grundkapital des Unternehmens bleiben gleich. Auch die Wertpapierkennnummer ändert sich nicht. Für die Bemessung der Spekulationsfrist bleibt das ursprüngliche Anschaffungsdatum maßgeblich. Und auch steuerlich ist der Zeitpunkt des Aktiensplitts nicht relevant.


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