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Donnerstag, 3. Januar 2008

Bei der Entgeltumwandlung wird aus Lohn eine Altersvorsorge

Berlin (dpa/tmn) - Bei der sogenannten Entgeltumwandlung verzichtet ein Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttolohns und erhält im Gegenzug einen Anspruch auf eine betriebliche Vorsorge. Auf eine Umwandlung in Altersvorsorgebeiträge haben Arbeitnehmer einen Anspruch.

Berlin (dpa/tmn) - Bei der sogenannten Entgeltumwandlung verzichtet ein Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttolohns und erhält im Gegenzug einen Anspruch auf eine betriebliche Vorsorge. Auf eine Umwandlung in Altersvorsorgebeiträge haben Arbeitnehmer einen Anspruch.

Wie der Bundesverband deutscher Banken in Berlin berichtet, können Beschäftigte, für die ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, allerdings nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht.

Die Entgeltumwandlung ist grundsätzlich für alle Formen der betrieblichen Vorsorge geeignet. Verlangen können Arbeitnehmer laut dem Verband allerdings nur eine riesterfähige Form der betrieblichen Altersvorsorge - also eine Rentenversicherung, einen Bank- oder Fondssparplan. Das heißt, wenn der Arbeitgeber weder Pensionskasse noch Pensionsfonds anbietet, kann der Arbeitnehmer nur im Rahmen einer Direktversicherung auf Entgeltumwandlung bestehen. Der Bundesrat entschied kürzlich, dass Beiträge zu Betriebsrenten auch nach 2008 frei von Sozialabgaben bleiben. Damit sind Betriebsrenten als Form der Altersvorsorge weiter attraktiv.


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