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Donnerstag, 26. April 2007

Behinderte dürfen trotz Vermerks allein unterwegs sein

Düsseldorf (dpa/gms) - Ein Vermerk im Schwerbehindertenausweis erlaubt den Inhabern, im öffentlichen Nahverkehr kostenlos Begleiter mitzunehmen. Das heißt aber nicht, dass sie immer in Begleitung unterwegs sein müssen.


Düsseldorf (dpa/gms) - Ein Vermerk im Schwerbehindertenausweis erlaubt den Inhabern, im öffentlichen Nahverkehr kostenlos Begleiter mitzunehmen. Das heißt aber nicht, dass sie immer in Begleitung unterwegs sein müssen.

Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe in ihrem aktualisierten Handbuch «Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen» hin. Das so genannte Merkzeichen B für «Begleitung» in dem Ausweis sei in der Vergangenheit oft missverstanden worden, sagt Peter Brünsing vom Referat Recht der BAG Selbsthilfe. Immer wieder sei Menschen mit diesem Zusatz im Schwerbehindertenausweis zum Beispiel der Zutritt zu Bussen verweigert worden, wenn sie keinen Begleiter hatten. Deshalb sei die Formulierung «Begleitung ist erforderlich» geändert worden. Jetzt heißt es, der Inhaber sei zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt. In dem Handbuch finden Betroffene viele weitere Informationen, es gibt die Rechtssituation zum Stand Ende 2006 wieder.

Informationen: Das Handbuch kann für 4,80 Euro bestellt werden bei der BAG Selbsthilfe, Broschürenversand, Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf (Tel.: 0211/310 06 41).


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