Baum verdunkelt Wohnung: Mieter darf um fünf Prozent mindern
Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen die monatlichen Zahlungen unter Umständen um fünf Prozent mindern, wenn ein Baum auf dem Grundstück die Wohnung verschattet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor (Az.: 211 C 70/06).
Darauf weisen die Landesbausparkassen (LBS) in Berlin hin. In dem Fall wuchsen die Bäume vor der Fensterfront einer Wohnung im Lauf der Jahre in die Höhe und verdunkelten das Wohnzimmer des Mieters «erheblich».
Selbst am Tag war es notwendig, in den Räumen das Licht anzuschalten. Das Gericht entschied daher, dass eine Mietminderung von fünf Prozent zulässig sei. Denn der Mieter hatte zuvor um Abhilfe gebeten, erläutern die Landesbausparkassen. Der Eigentümer habe auf die Hinweise des Bewohners aber nicht reagiert. Zudem stehe die Baumschutzordnung dem Recht des Mieters nicht entgegen - bei unzumutbarer Verschattung von Wohnräumen gebe es Ausnahmen.
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