Bankkunde beschönigt Finanzlage: Darlehens-Kündigung droht
Saarbrücken/Oldenburg (dpa/gms) - Beschönigt ein Darlehensnehmer seine Finanzlage gegenüber der Bank, kann diese den Kredit fristlos aufkündigen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin.
Saarbrücken/Oldenburg (dpa/gms) - Beschönigt ein Darlehensnehmer seine Finanzlage gegenüber der Bank, kann diese den Kredit fristlos aufkündigen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin.
Sie bezieht sich auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes in Saarbrücken (Az.: 8 U 425/05-119). In dem Fall hatte ein Mann auf dem Selbstauskunftsbogen der Bank verschwiegen, dass gegen ihn ein gerichtliches Mahnverfahren lief. Die Bank erfuhr davon über eine aktualisierte Schufa-Auskunft und kündigte das Darlehen, das der Mann zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen hatte. Der Begründung, der Kunde habe das Unternehmen arglistig getäuscht, schloss sich das Oberlandesgericht an.
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