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Donnerstag, 29. Mai 2008

Ausgabeaufschlag ist die Kaufgebühr für Fondsanteile

Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur für Abschluss und Vertrieb zum Beispiel von Lebensversicherungen fallen Gebühren an. Für Fondsanteile verlangen die Anbieter meist den sogenannten Ausgabeaufschlag, erläutert die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin hin.

Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur für Abschluss und Vertrieb zum Beispiel von Lebensversicherungen fallen Gebühren an. Für Fondsanteile verlangen die Anbieter meist den sogenannten Ausgabeaufschlag, erläutert die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin hin.

Die Höhe variiert je nach Anbieter, häufig fallen aber fünf Prozent der Investitionssumme an. Wer also 100 Euro in einen Sparplan steckt, hat in Wirklichkeit nur 95 Euro angelegt. Dazu können Verwaltungsgebühren das Sparen erschweren, heißt es. Direktbanken und Fondsshops verlangten für den Kauf von Anteilen an Aktienfonds meist nur die Hälfte der gängigen fünf Prozent. Sogenannte No-Load-Fonds oder Trading-Fonds erheben gar keinen Ausgabeaufschlag - laut der Initiative sind dann aber im Gegenzug die laufenden Gebühren höher.


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