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Montag, 10. Dezember 2007

Aufbewahren von Kfz-Schein im Auto kann Police kosten

Celle/München (dpa/tmn) - Das dauerhafte Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen kann bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.


Celle/München (dpa/tmn) - Das dauerhafte Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen kann bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.

Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, «nutzungsberechtigt» zu sein (Az.: 8 U 62/07).

Das Gericht gab mit dem Urteil der Rückzahlungsklage einer Kfz-Versicherung gegen einen Fahrzeughalter statt. Die Versicherung hatte zunächst den Schaden ersetzt, der durch den Diebstahl des Wagens entstanden war. Als sich aber herausstellte, dass sich der Fahrzeugschein in dem Pkw befunden hatte, verlangte das Unternehmen das Geld zurück. Die Richter billigten diesen Anspruch. Denn der Halter habe durch das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen einen möglichen Dienstahl begünstigt. Daher sei die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei.


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