Auch bei Riester-Fondssparplan müssen Kosten verteilt werden
Berlin (dpa/tmn) - Auch die Abschlusskosten für Riester-Fondssparpläne müssen auf die Gesamtdauer des Vertrags verteilt werden. Sie dürfen also nicht zu Vertragsbeginn auf einen Schlag in Rechnung gestellt werden.
Berlin (dpa/tmn) - Auch die Abschlusskosten für Riester-Fondssparpläne müssen auf die Gesamtdauer des Vertrags verteilt werden. Sie dürfen also nicht zu Vertragsbeginn auf einen Schlag in Rechnung gestellt werden.
Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin hin. Diese Regelung sei Teil des seit Jahresbeginn geltenden Investmentgesetzes - das Finanzministerium habe das in einer aktuellen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Fondsbranche hatte laut vzbv infrage gestellt, dass das Verbot der sogenannten Kostenvorausbelastung auch für staatlich geförderte Riester-Fondssparpläne gelte.
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