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Freitag, 23. Februar 2007

Arbeitsunfähige EU-Bürger haben kein Niederlassungsrecht

Darmstadt (dpa) - Arbeitsunfähige EU-Bürger haben in Deutschland kein Niederlassungsrecht, wenn sie hier ihren Lebensunterhalt von Sozialhilfe bestreiten wollen. Dies hat das Sozialgericht Darmstadt entschieden.

Darmstadt (dpa) - Arbeitsunfähige EU-Bürger haben in Deutschland kein Niederlassungsrecht, wenn sie hier ihren Lebensunterhalt von Sozialhilfe bestreiten wollen. Dies hat das Sozialgericht Darmstadt entschieden.

Die im EU-Recht verankerte Freizügigkeit gelte nur für Staatsangehörige der Europäischen Union, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche, als Familienangehöriger oder mit ausreichend eigenen Mitteln in einem anderen Land niederlassen wollen. Der Beschluss ist rechtskräftig (Aktenzeichen: S 16 SO 115/06 ER).

Damit wiesen die Richter die Anträge zweier griechischer Staatsangehöriger zurück, denen der Odenwaldkreis die Sozialhilfe verweigert hatte. Die beiden Griechen - Vater und Sohn - waren nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland 2004 wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Bei ihrer erneuten Einreise in das Bundesgebiet im Mai 2006 waren sie mittellos und beantragten umgehend öffentliche Leistungen. Beide sind nach den Feststellungen des Sozialgerichts auf Grund erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen nicht arbeitsfähig. Die beiden sind inzwischen nach Griechenland zurückgekehrt.


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