Arbeitsloser gewinnt Auto: Hartz IV gestrichen
Dortmund (dpa) - Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel ein Auto, bekommt er solange kein Arbeitslosengeld II (Alg II), bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Dortmund (dpa) - Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel ein Auto, bekommt er solange kein Arbeitslosengeld II (Alg II), bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil (Beschluss vom 19.03.2007, Aktenzeichen: S 27 AS 59/07 ER) eine Entscheidung der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Märkischer Kreis. Sie hatte einem Familienvater aus Iserlohn für zehn Monate das Alg II mit der Begründung gestrichen, dass der Wagen als einmaliges Einkommen anzurechnen sei.
Der arbeitslose Mann beantragte einstweiligen Rechtsschutz und argumentierte, dass es sich bei dem Auto um Vermögen handele. Dieses sei im Rahmen der Vermögensfreibeträge der Eheleute von jeweils 13 000 Euro geschützt.
Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab. Der durch den Gewinn des Autos erzielte Wert dürfe als Einkommen des Antragstellers angerechnet werden. Einkommen sei dasjenige, was der Hilfebedürftige während des Zahlungszeitraumes wertmäßig dazu erhalte. Demgegenüber sei Vermögen dasjenige, was der Betreffende bei Beginn dieses Zahlungszeitraumes bereits zur Verfügung habe. Dem Antragsteller könne Arbeitslosengeld II auch nicht als Darlehen gewährt werden, weil er noch nichts unternommen habe, den Wagen zu verwerten.
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