Arbeitslose können Steuern erstattet bekommen
Berlin (dpa/gms) - Auch Arbeitslose können unter bestimmten Bedingungen mit einer Steuererstattung rechnen. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufmerksam.
Berlin (dpa/gms) - Auch Arbeitslose können unter bestimmten Bedingungen mit einer Steuererstattung rechnen. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufmerksam.
Unter anderem können Bewerbungskosten als vorweggenommene Werbungskosten in Folgejahren abgesetzt werden. Allerdings müssen diese Kosten in dem Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden, in dem sie entstanden sind. Das Finanzamt erstellt daraufhin eine Verlustfeststellung. Der Verlust kann entweder im Vorjahr oder in einem Folgejahr, indem wieder Steuern entrichtet werden, geltend gemacht werden.
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