Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 28. Februar 2008

Arbeitnehmersparzulage beim Fiskus beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat das Sparen über Vermögenswirksame Leistungen. Bei der Höhe der Förderung gibt es je nach Anlageform allerdings deutliche Unterschiede, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat das Sparen über Vermögenswirksame Leistungen. Bei der Höhe der Förderung gibt es je nach Anlageform allerdings deutliche Unterschiede, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Bei einem Aktienfonds oder Belegschaftspapieren erhalten Sparer eine Zulage in Höhe von 18 Prozent bis zum maximalen Sparbetrag von 400 Euro - im besten Fall gibt der Staat also 72 Euro im Jahr dazu. Bei Bausparverträgen sind es neun Prozent auf maximal 470 Euro - also rund 42 Euro.

Um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen, darf das Einkommen des Sparers aber bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für Ledige verläuft die Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 17 900 Euro. Bei Verheirateten darf dieses den Angaben nach 35 800 nicht übersteigen. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der jährlichen Steuererklärung beantragt. Der Bankenverband weist darauf hin, dass die Auszahlung grundsätzlich erst mit Ablauf einer Sperrfrist erfolgt. Diese beträgt für Vermögenswirksame Leistungen sieben Jahre.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>