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Freitag, 23. Mai 2008

Anwälte können künftig Erfolgshonorare nehmen

Berlin (dpa) - Anwälte dürfen ab Juli im eingeschränkten Maße Erfolgshonorare nehmen. Der Bundesrat billigte am Freitag (23.5.) ohne Aussprache das vom Bundestag verabschiedete Gesetz.


Aktenstapel im Gerichtssaal: Künftig dürfen Anwälte in bestimmten Fällen erfolgsabhängige Honorare nehmen. (Bild: dpa)

Berlin (dpa) - Anwälte dürfen ab Juli im eingeschränkten Maße Erfolgshonorare nehmen. Der Bundesrat billigte am Freitag (23.5.) ohne Aussprache das vom Bundestag verabschiedete Gesetz.

Erfolgshonorare sind danach an enge Voraussetzungen geknüpft und nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich bleibt es auch nach der Neuregelung bei dem Verbot von Erfolgshonoraren. Anwälte sollen weiterhin nach festen Sätzen vergütet werden. Erfolgshonorare sind nur dann erlaubt, wenn die finanziellen Verhältnisse und das Kostenrisiko einen Bürger davon abhalten würden, sein Recht zu suchen. Im Falle einer solchen Vereinbarung trägt der Anwalt das Risiko eines verlorenen Prozesses.

Ein solcher Fall könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn jemand einen wertvollen, aber sehr unsicheren Wiedergutmachungsanspruch geltend machen will, die Anwaltskosten dafür aber nicht aufbringen kann. Auch eine hohe, streitige Schmerzensgeldforderung könnte für einen Geschädigten wirtschaftlich nur durchsetzbar sein, wenn er im Verlustfall nicht zusätzlich zu den Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten auch noch die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat.


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