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Dienstag, 6. März 2007

Anleger können Gutschrift für Auslandsaktien nachfordern

Luxemburg/Berlin (dpa) - Frohe Nachricht für deutsche Anleger, Hiobsbotschaft für die Finanzminister: Aktionäre können nach einem Grundsatzurteil des höchsten EU-Gerichts beim Fiskus nachträglich Steuergutschriften für Auslandswertpapiere einfordern.


Luxemburg/Berlin (dpa) - Frohe Nachricht für deutsche Anleger, Hiobsbotschaft für die Finanzminister: Aktionäre können nach einem Grundsatzurteil des höchsten EU-Gerichts beim Fiskus nachträglich Steuergutschriften für Auslandswertpapiere einfordern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte in Luxemburg die bis Ende 2000 in Deutschland praktizierte steuerliche Benachteiligung bei Dividendenzahlungen von Auslandsunternehmen. Die vom EuGH beanstandete frühere Regelung hatte eine Steuergutschrift für Dividenden im Rahmen der Einkommensteuer ausgeschlossen, wenn die auszahlende Gesellschaft ihren Sitz nicht in Deutschland hatte. Aus Sicht der obersten EU-Richter verstieß dies gegen den freien Kapitalverkehr in der EU. Sie kippten die Vorschrift aus zwei Gründen: Zunächst behindere sie Anleger, die Ausschüttungen von ausländischen Unternehmen erhalten. Zudem würden ausländische Unternehmen eingeschränkt, in Deutschland Kapital zu sammeln. In Deutschland hatten Privatleute gegen die steuerliche Regelung geklagt.

Die Geschichte des Falls reicht in die 90er Jahre zurück. Von 1995 bis 1997 erhielt ein Anleger Dividenden von Unternehmen aus den Niederlanden und Dänemark. Nach seinem Tod im Jahre 2000 beantragten die Erben für diese Ausschüttungen eine Steuergutschrift beim Finanzamt. Ohne Erfolg. Die Erben zogen dann vor das Finanzgericht Köln, das dann den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegte.

Den deutschen Staatskassen drohen nun Steuerausfälle von bis zu fünf Milliarden Euro. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) kritisierte den Richterspruch scharf und befürchtet «schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen». (Rechtssache C-292/04).


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