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Donnerstag, 23. November 2006

Anlagen im Einlagensicherungsfonds gegen Pleite geschützt

Berlin (dpa/gms) - Falls eine Bank pleite geht, sind Kundengelder in der Regel über die so genannte Einlagensicherung geschützt. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Berlin (dpa/gms) - Falls eine Bank pleite geht, sind Kundengelder in der Regel über die so genannte Einlagensicherung geschützt. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Die Einlagensicherung umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Garantiert ist Kunden ein Ersatz von 90 Prozent ihres Anlagevermögens - allerdings nur bis zu einer Summe von maximal 20 000 Euro.

Nicht geschützt sind Depots, denn hier verwahren Banken die enthaltenen Papiere nur - diese bleiben Eigentum des Kunden, so der Verband. Im Insolvenzfall können sie ihre Papiere aber schriftlich zurückverlangen und auf eine andere Bank übertragen. Ob eine Bank freiwillig am Einlagensicherungsfonds teilnimmt und bis zu welcher Grenze die Guthaben geschützt sind, können Kunden bei der jeweiligen Sicherungseinrichtung erfragen.


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