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Donnerstag, 3. Januar 2008

Abgeltungssteuer kommt 2009 - Anlagestrategie jetzt anpassen

Berlin (dpa/tmn) - Für Anleger wird es das wichtigste Thema dieses Jahres: Von Beginn 2009 an erhebt der Fiskus auf Kurs- und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent - dann hilft den meisten auch der Sparerfreibetrag wenig.


Ein Viertel vom Gewinn ist weg - von 2009 an zieht der Fiskus Sparern von allen Gewinnen aus Wertpapieren 25 Prozent ab. (Bild: dpa/tmn)

Berlin (dpa/tmn) - Für Anleger wird es das wichtigste Thema dieses Jahres: Von Beginn 2009 an erhebt der Fiskus auf Kurs- und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent - dann hilft den meisten auch der Sparerfreibetrag wenig.

Der Check für die Vermögensanlage ist daher der wichtigste Vorsatz, den Sparer 2008 in die Tat umsetzen sollten. Kern der Neuerung ist, dass künftig alle Kapitalgewinne vom 1. Januar 2009 an mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert werden, erläutert das Bundesfinanzministerium in Berlin. Vor allem Besitzer einzelner Aktien und Fondsanteile sind von den Neuerungen betroffen. Änderungen ergeben sich aber auch für Zinsen aus Fest- und Termingeldanlagen, Anleihen oder Sparverträgen.

Denn für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Gewinne aus Veräußerungen wird künftig nicht mehr der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt, der mit dem Einkommen steigt. Zudem wird das bislang geltende Halbeinkünfteverfahren zum Stichtag 1. Januar 2009 abgeschafft. Wo bislang noch die Hälfte der Gewinne besteuert wird, muss künftig der gesamte Gewinn angesetzt werden.

Dass Anleger möglichst bald in diesem Jahr tätig werden sollten, ist auf den Wegfall der sogenannten Spekulationsfrist zurückzuführen: Bislang sind alle Kurs- und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei, wenn die Papiere länger als zwölf Monate gehalten werden. Diese Regelung gilt für Käufe vom 1. Januar an nicht mehr. Auf alle Gewinne, die den Sparerpauschbetrag überschreiten - er beträgt 801 Euro für Ledige und das Doppelte für gemeinsam veranlagte Ehepaare - fällt dann die neue Steuer an.

«Das betrifft sehr viele. Wer zum Beispiel Aktien im Wert von 3000 Euro hat und in guten Zeiten 30 Prozent Gewinn erzielt, kommt über den Freibetrag locker drüber», erläutert Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Wertpapiere, die bis Ende 2008 erworben werden, genießen allerdings «Bestandsschutz»: Wird die einjährige Spekulationsfrist eingehalten, sind Gewinne aus Aktienverkäufen also auch steuerfrei, wenn sie in 2009 oder 2010 anfallen - wichtig ist, dass sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden.

«Trotzdem: Ich sollte jetzt mein Depot durchleuchten. Wenn ich ohnehin umstrukturieren wollte oder zum Beispiel der Ansicht bin, ich sollte breiter streuen, sollte ich das jetzt angehen», sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Am besten werde 2008 eine langfristige Positionierung vorgenommen. Denn nicht nur für Aktien ergeben sich Änderungen.

Der 1. Januar 2009 gilt auch für Fondsanteile und Bank- oder Fondssparpläne als Stichtag - Erträge, die vorher anfallen, werden nach altem Recht besteuert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Kaufs auch einzelner Anteile, erläutert der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in Frankfurt. Nur wer vor dem Stichtag kauft und bei Beachtung der Spekulationsfrist gewinnbringend verkauft, muss die Gewinne also wie bislang nicht versteuern. «Der Trick ist also, für alle Käufe von 2009 an ein neues Depot zu eröffnen, einen neuen Sparplan bei einer anderen Bank zu eröffnen - dann bleiben die alten Anteile immer nach der alten Regel besteuert», sagt Nauhauser.

Bei privaten Rentenversicherungen und Betriebsrenten gibt es keine Änderungen. «Versicherungen sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen», sagt Peter Lischke. Bei ihnen werden nicht die Ein-, sondern die Auszahlungen besteuert, und zwar zum persönlichen Steuersatz. Für Immobilien gilt: Steuerpflichtig ist der Gewinn aus dem Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie, wenn sie nicht länger als zehn Jahre im Besitz war. Besteuert wird zum individuellen Steuersatz. Wer eine Immobilie erst nach mehr als zehn Jahren mit Gewinn verkauft, zahlt auf diesen keine Steuern.

Literatur: Ingeborg Haas, «Die neue Abgeltungssteuer - Steuern optimieren durch Vermögensumschichtung.» Haufe Verlag, ISBN 978-3-448-08750-5, 39,80 Euro.


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