Wohnung doppelt vermietet: Mieter haben schlechte Karten
Berlin (dpa/tmn) - Wenn eine Wohnung oder Gewerberäume doppelt vermietet wurden, haben «geprellte» Mieter schlechte Karten. Denn der Vermieter kann selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er den dann fälligen Schadensersatz zahlt.
Berlin (dpa/tmn) - Wenn eine Wohnung oder Gewerberäume doppelt vermietet wurden, haben «geprellte» Mieter schlechte Karten. Denn der Vermieter kann selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er den dann fälligen Schadensersatz zahlt.
Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist (Az.: 8 W 7/07). In dem Fall hatte ein Betroffener eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragt. Er wollte damit verhindern, dass die Mietsache an einen Dritten übergeben wird, der ebenfalls einen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hatte.
Das Kammergericht wies die Verfügung zurück. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit könne der Vermieter entscheiden, an wen er vermietet und wem er die Mietsache übergibt. Jede andere Entscheidung öffne dem Zufall Tür und Tor, erläutert der Mieterbund. Die beiden «geprellten» Mieter müssten warten, bis sich der Vermieter entscheidet. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes treten solche Fälle nicht nur bei Neuvermietungen auf.
Auch wer aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen seine Wohnung räumt, kann Pech haben: Wollen Mieter aus der für die Zeit der Bauarbeiten zur Verfügung gestellten Ersatzwohnung in ihre Bleibe zurück, ist diese bisweilen an einen Dritten neu vermietet worden. «Solche Fälle gibt es», heißt es beim Mieterbund. In einem solchen Fall bleiben dem regulären Mieter nur Schadensersatzansprüche - er hat keine Chance, den in der Wohnung lebenden Mieter zu verdrängen.
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