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Montag, 30. Oktober 2006

Wäsche darf in der Wohnung getrocknet werden

Berlin (dpa/gms) - Ein Mieter darf seine Wäsche grundsätzlich in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das verbieten, sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin unwirksam.

Berlin (dpa/gms) - Ein Mieter darf seine Wäsche grundsätzlich in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das verbieten, sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin unwirksam.

Trocknet der Mieter die Wäsche in der Wohnung, muss er aber durch ausreichendes Lüften sicher stellen, dass keine Feuchtigkeitsschäden entstehen. Falls vorhanden, sollte er zudem die vorgesehenen Trockenräume wie Speicher oder Keller nutzen.

Der Mieter ist berechtigt, in der Wohnung einen Wäschetrockner aufzustellen. Ist eine ordnungsgemäße Ablüftungsvorrichtung vorhanden, muss diese genutzt werden. Der Mieter darf die Abluft nicht einfach mit einem Schlauch nach außen leiten. Nachbarn, die in diesen Fällen durch Nebelschwaden des Wäschetrockners erheblich belästigt werden, können die Miete mindern. Unproblematisch sind so genannte Kondensationstrockner mit einem geschlossenen Kreislauf. Diese Geräte darf der Mieter immer aufstellen.

 

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