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Donnerstag, 28. Dezember 2006

Vermietersache: Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit

Berlin (dpa/gms) - Ein Mieter kann verlangen, dass sein Vermieter ihm nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit ausstellt. Darauf weisen die Landesbausparkassen in Berlin hin.


Berlin (dpa/gms) - Ein Mieter kann verlangen, dass sein Vermieter ihm nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit ausstellt. Darauf weisen die Landesbausparkassen in Berlin hin.

Die Sparkassen beziehen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Hohenschönhausen (Az.: 16 C 239/05). Demnach gehöre eine solche schriftliche Erklärung, die bisweilen von Vermietern verlangt wird, zu den Nebenpflichten aus einem abgeschlossenen Vertragsverhältnis. Allerdings müsse es der Mieter hinnehmen, wenn dann auch unangenehme Tatsachen wie ausstehende Prozesskosten erwähnt werden.

In dem entschiedenen Fall war ein Mieter im Streit mit seinem Vermieter auseinander gegangen. Er verlangte von diesem eine Bestätigung darüber, dass er keine Miete mehr schuldig sei - die Bescheinigung brauchte er für seinen neuen Vermieter. Der alte Vermieter stellte die Bescheinigung zwar aus, erwähnte darin allerdings noch ausstehende Prozess- und Gerichtskosten. Dagegen klagte der Mieter, bekam jedoch nicht Recht: Auf unstreitig vorhandene Verbindlichkeiten wie Prozesskosten dürfe in der Bescheinigung selbstverständlich hingewiesen werden, so das Gericht.

 

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