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Stichwörter: MietspiegelVergleichsmiete
Donnerstag, 21. Februar 2008

Vermieter von Neubauwohnung kann Miete frei festsetzen

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter von Neubauwohnungen müssen sich beim Mietpreis nicht nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten. «Bei Neubauwohnungen geht es ausschließlich nach Angebot und Nachfrage», sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.


Verbraucher sollten von überteuerten Wohnungen die Finger lassen - ist man einmal eingezogen, lässt sich die Miete nicht mehr ändern. (Bild: dpa-infocom)

Daher kann der Vermieter den Preis für seine Wohnung frei festsetzen. Erst recht keine Rolle spielt der Mietspiegel. Er kommt nur bei Mieterhöhungen zum Tragen. Für Wohnungen, die in der Vergangenheit bereits vermietet waren, gelten strengere Regelungen: «Der Mietpreis von Bestandswohnungen muss sich nach der objektiven Vergleichsmiete richten», erklärt der Experte. Die objektive Vergleichsmiete ist der Mietpreis, der in einem Stadtteil üblicherweise für Wohnungen verlangt wird. Dieser Preis darf um maximal 50 Prozent überschritten werden, sonst handele es sich um Wucher.

Aber bereits wenn der Preis um mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegt, begeht der Vermieter möglicherweise einen Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz. Dafür muss ihm aber nachgewiesen werden, dass er eine Wohnungsnot vor Ort und die Unerfahrenheit des potenziellen Mieters ausgenutzt hat.

Wohnungssuchende sollten generell die Finger von stark überteuerten Wohnungen lassen. «Denn sind sie einmal eingezogen, lässt sich der Mietpreis nicht mehr ändern», warnt der Fachmann. Für diejenigen, die schon zu viel Miete bezahlen, hat Ropertz aber einen kleinen Trost: «Generell gilt: Je teurer ich einsteige, desto länger habe ich keine Mieterhöhung, denn die richtet sich wieder nach dem Mietspiegel.»


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