Vermieter muss Ruhestörung durch Mieter konkret belegen
Planegg (dpa/tmn) - Vermieter dürfen lärmenden Mietern nur dann kündigen, wenn sie Ruhestörungen im Einzelnen nachweisen können. Einem Mieter pauschal wegen Türenknallens, lauter Musik, Herumtrampeln oder Streitereien zu kündigen, sei rechtlich nicht zulässig.
Planegg (dpa/tmn) - Vermieter dürfen lärmenden Mietern nur dann kündigen, wenn sie Ruhestörungen im Einzelnen nachweisen können. Einem Mieter pauschal wegen Türenknallens, lauter Musik, Herumtrampeln oder Streitereien zu kündigen, sei rechtlich nicht zulässig.
Darauf weist der Fachverlag Wirtschaft, Recht und Steuern (WRS) in Planegg bei München. Vielmehr müssten für eine Kündigung auch bei häufigen Lärmbelästigungen einzelne Vorfälle nach Art, Zeitpunkt und Dauer genau beschrieben werden. Dabei reichten Zeitangaben wie «ständig» oder «die ganze Nacht» nicht aus.
Zudem müssten Vermieter vor einer Kündigung dem Mieter eine Abmahnung zukommen lassen oder ihm eine Aufforderung zusenden, die Lärmbelästigungen bis zu einer bestimmten Frist abzustellen. Einer Studie zufolge seien 2006 etwa 2,1 Millionen Mieter in Deutschland allein deshalb umgezogen, weil sie lärmende Nachbarn nicht mehr ertragen konnten, berichtet der Verlag.
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