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Stichwörter: Wohnungsbesichtigung
Montag, 22. Oktober 2007

Vermieter muss Besichtigung früh genug ankündigen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter muss dem Mieter eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig vorher ankündigen. Dabei können 24 Stunden Vorlauf genügen, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.


Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter muss dem Mieter eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig vorher ankündigen. Dabei können 24 Stunden Vorlauf genügen, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Das sei allerdings nur dann der Fall, wenn dringende Handwerkerarbeiten anstehen. Im Regelfall sei eine Frist von mehreren Tagen einzuhalten. Grundsätzlich muss der Vermieter dabei auf eine Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht nehmen. Besichtigungstermine mit Kauf- oder Mietinteressenten müssen sogar mindestens 14 Tage vorher vereinbart werden.

Grundsätzlich müssen Mieter ihren Vermieter nur dann in die Wohnung lassen, wenn dieser für eine Besichtigung einen konkreten Grund hat. Denn ein allgemeines Besichtigungsrecht haben Vermieter nach Angaben des Mieterbunds nicht. Zudem bestehe für Vermieter kein Anspruch auf einen Zweitschlüssel.

Ein möglicher Anlass, den Mieter dulden müssen, ist neben der Besichtigung durch Miet- oder Kaufinteressenten das Feststellen von Mängeln oder Schäden - etwa wenn der Vermieter abschätzen muss, wie schnell und in welchem Umfang Reparaturen notwendig sind. Betreten dürfen Vermieter oder von ihm beauftragte Unternehmen die Wohnung auch, wenn die Räume neu ausgemessen werden sollen oder die Messeinrichtungen für Heizung oder Wasser abgelesen werden sollen.


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