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Montag, 26. März 2007

Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel behalten

Berlin (dpa/gms) - Vermieter dürfen ohne Einverständnis des Mieters keinen Wohnungsschlüssel «für alle Fälle» behalten. Hat der Vermieter dennoch einen Schlüssel und betritt damit die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch, berichtet die Zeitschrift «Finanztest».


Berlin (dpa/gms) - Vermieter dürfen ohne Einverständnis des Mieters keinen Wohnungsschlüssel «für alle Fälle» behalten. Hat der Vermieter dennoch einen Schlüssel und betritt damit die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch, berichtet die Zeitschrift «Finanztest».

Mieter könnten in solchen Fällen auf Kosten des Vermieters das Schloss auswechseln lassen, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen: 217 C 483/93). Auch dürften sie fristlos kündigen, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betritt.

Mieter sollten der Zeitschrift zufolge allerdings sicherstellen, dass der Vermieter in Notfällen, etwa während des Urlaubs, in die Wohnung gelangen kann. Dazu müssten sie ihm mitteilen, welcher Nachbar oder Bekannte während der Reise einen Schlüssel hat. Unterlassen sie dies, müssen Mieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs möglicherweise für Schäden zahlen, die in ihrer Abwesenheit entstehen (Aktenzeichen: VIII ZR 164/70).


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