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Dienstag, 29. Mai 2007

Vermieter darf für Gemeinschaftsgarten Regeln aufstellen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter darf für die Nutzung eines Gemeinschaftsgartens genaue Verhaltensregeln erlassen. Die Benutzungsordnung muss allerdings «billig und gerecht» für alle Beteiligten sein, erläutern die Landesbausparkassen in Berlin.


Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter darf für die Nutzung eines Gemeinschaftsgartens genaue Verhaltensregeln erlassen. Die Benutzungsordnung muss allerdings «billig und gerecht» für alle Beteiligten sein, erläutern die Landesbausparkassen in Berlin.

Die Geldinstitute berufen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 63 S 287/05). Im verhandelten Fall hatte die Benutzungsordnung vorgesehen, dass Liegestühle, Blumenkübel und anderes bewegliches Mobiliar nicht dauerhaft auf der Grünfläche abgestellt werden dürfen. Der Vermieter wollte damit unter anderem einen «Reservierungseffekt» verhindern - einzelne Parteien aus dem Haus sollten nicht die schönsten Ecken des Gartens den ganzen Sommer für sich reklamieren können.

Die Betroffenen wollten ihre Gartenmöbel jedoch nicht ständig wegräumen und klagten gegen die ihrer Ansicht nach kleinliche Regelung. Das Gericht sah das aber anders: Die Gartenordnung diene der Allgemeinheit und verlange von niemandem zu viel. Zudem verhindere sie, dass dauerhaft abgestellte Blumenkübel und Strandkörbe den Rasen beschädigen.


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