Verkalkte Leitungen muss der Vermieter sanieren lassen
Berlin (dpa/gms) - Die Sanierung von verkalkten Leitungen ist Aufgabe des Vermieters. Hat sich in den Sanitäranlagen der Wohnung Kalk abgelagert, müssen sie gewartet werden, erläutert der Deutsche Mieterbundes (DMB) in Berlin.
Berlin (dpa/gms) - Die Sanierung von verkalkten Leitungen ist Aufgabe des Vermieters. Hat sich in den Sanitäranlagen der Wohnung Kalk abgelagert, müssen sie gewartet werden, erläutert der Deutsche Mieterbundes (DMB) in Berlin.
Der Mieterbund beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 473 C 36207/05). In dem Fall waren Badewanneneinlauf sowie Hand- und Kopfbrause der Dusche so stark verkalkt, dass aus den einzelnen Teilen der Brause das Wasser spritzte, das Wasser im Übrigen aber nur noch tröpfelnd aus der Leitung kam.
Laut Amtsgericht München ist der Mieter weder nach dem Gesetz noch nach dem Inhalt des Mietvertrages verpflichtet, die Sanitäranlagen regelmäßig zu entkalken. Das Entkalken sei eine Wartungspflicht, die über das bloße Reinigen hinausgehe. Für Instandhaltung und Wartung sei aber der Vermieter verantwortlich, so lange nicht ausdrücklich im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Unter die Mietvertragsregelung zu Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen fällt die Entkalkungspflicht nicht, betont der Deutsche Mieterbund.
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