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Montag, 22. Januar 2007

Umbau von Grünflächen muss sich an Mietverträgen orientieren

Berlin (dpa/gms) - Mieter in Hochhausanlagen müssen Veränderungen an Grün- und Freiflächen nicht einfach hinnehmen. Auch in Großsiedlungen gelte, dass Umbauten sich an bestehenden Mietverträgen orientieren müssen, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.

Berlin (dpa/gms) - Mieter in Hochhausanlagen müssen Veränderungen an Grün- und Freiflächen nicht einfach hinnehmen. Auch in Großsiedlungen gelte, dass Umbauten sich an bestehenden Mietverträgen orientieren müssen, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.

Zum Beispiel dürfe ein Spielplatz nicht abgerissen werden, wenn er vertraglich festgeschrieben ist. Dagegen könne der Eigentümer beispielsweise eine Grünfläche jederzeit in einen Parkplatz umwandeln, solange sie nicht Bestandteil der Mietverträge ist.

Zwischen Wohnungsgesellschaften und privaten Vermietern gebe es in dieser Hinsicht keinen Unterschied, erläutert Ropertz. Betroffene sollten sich bei gravierenden Umbauten über ihre jeweiligen Rechte informieren und bei Bedarf Rat bei einem Mieterverein suchen. Gerade neue Eigentümer versuchten oft, Vertragsänderungen «durch die Hintertür» durchzusetzen.

 

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