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Montag, 13. November 2006

Toilettenspülung mit geringem Wasserdruck: Miete mindern

Berlin (dpa/gms) - Mangelhafter Wasserdruck auf der Toilettenspülung ist ein Wohnungsmangel und berechtigt zu einer Mietminderung. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.


Berlin (dpa/gms) - Mangelhafter Wasserdruck auf der Toilettenspülung ist ein Wohnungsmangel und berechtigt zu einer Mietminderung. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Anders als bei schwerwiegenden Wohnungsmängeln könne der Mieter in so einem Fall zwar alle Räume, auch das Badezimmer, ihrer Funktion gemäß nutzen. Dennoch handle es sich um eine Wohnwertbeeinträchtigung, wenn das Geschäft auch nach dreimaligem Spülen noch nicht ganz aus der Toilettenschüssel verschwunden ist.

«Es kostet Sie Zeit und Wasser, mehrmals zu spülen», erläutert Sprecher Ulrich Ropertz. Müssen Mieter mehrfach abziehen, entspreche das nicht mehr dem normalen Gebrauch der Toilette. Es sei daher gerechtfertigt, die Miete um fünf Prozent zu mindern. Zunächst sollte der Vermieter, am besten schriftlich, über den Mangel in Kenntnis gesetzt werden. Von diesem Hinweis bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels sei es dann gerechtfertigt, die Mietzahlungen zu kürzen.

 

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