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Montag, 28. Januar 2008

Sonderkosten für Abtransport «Gelber Säcke» nicht umlegbar

Berlin (dpa/tmn) - Einmalige Kosten für den Abtransport schlecht sortierten Verpackungsmülls dürfen Vermieter grundsätzlich nicht auf die Mieter umlegen. Wenn die Entsorgungsfirma also eine Sonderzahlung für den Abtransport verlangt, ist das allein ein Problem des Vermieters.

Berlin (dpa/tmn) - Einmalige Kosten für den Abtransport schlecht sortierten Verpackungsmülls dürfen Vermieter grundsätzlich nicht auf die Mieter umlegen. Wenn die Entsorgungsfirma also eine Sonderzahlung für den Abtransport verlangt, ist das allein ein Problem des Vermieters.

Das sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. «Solche Einmalzahlungen sind keine Betriebskosten und damit nicht auf die Mieter umlegbar. Denn Betriebskosten können nur ständig wiederkehrende Kosten sein.»

Dazu gehören die klassischen Müllgebühren oder Heizkosten - aber keine Sonderentgelte. Wenn ein Mieter wiederholt den Müll falsch in die Tonne füllt und damit Extrakosten bei der Entsorgung verursacht, hat der Vermieter laut Ropertz möglicherweise einen Schadenersatzanspruch gegen den Bewohner. «Er kann aber nicht alle Hausbewohner in eine Art Sippenhaft nehmen.»


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