Schuhe dürfen nur vorübergehend ins Treppenhaus
Berlin (dpa/gms) - Mieter dürfen bei Matschwetter Schuhe und Regenschirme grundsätzlich zum Trocknen vor die Tür stellen. «Über Nacht ist das erlaubt, und Sie müssen auch nicht den Wecker stellen, um die Sachen nach ein paar Stunden in die Wohnung zu räumen
Berlin (dpa/gms) - Mieter dürfen bei Matschwetter Schuhe und Regenschirme grundsätzlich zum Trocknen vor die Tür stellen. «Über Nacht ist das erlaubt, und Sie müssen auch nicht den Wecker stellen, um die Sachen nach ein paar Stunden in die Wohnung zu räumen
Das erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Untersagt sei nur das langfristige Deponieren von Gegenständen im Treppenhaus. «Sie dürfen dort keinen provisorischen Schuhschrank einrichten.»
Daran halten sich am besten auch Mieter des obersten Stockwerks, an deren Tür auf dem Weg zum Ausgang niemand vorbei muss. Denn die Ablage vor der Haustür belästige nicht nur Mitmieter - sie behindere auch die Treppenhausreinigung, sagt Ropertz. Wie üblich gelte auch dabei allerdings das Prinzip: «Wo kein Kläger, da keine Klage.»
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