Rechte der Wohnungseigentümer werden gestärkt
Hamburg/Bonn (dpa/gms) - Eigentümergemeinschaften können bauliche Veränderungen künftig leichter beschließen. Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ist dafür nicht mehr ein einstimmiger Beschluss notwendig.
Hamburg/Bonn (dpa/gms) - Eigentümergemeinschaften können bauliche Veränderungen künftig leichter beschließen. Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ist dafür nicht mehr ein einstimmiger Beschluss notwendig.
Eine Dreiviertelmehrheit reiche künftig aus, erklärt Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes Hamburg. In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass sich ein einzelner Eigentümer gegen bauliche Veränderungen sperrte und diese dadurch verhinderte. Diese Gefahr bestehe nun nicht mehr.
Mit der Novellierung wird zudem die maximale Frist für die Erstbestellung eines Verwalters von fünf auf drei Jahre verkürzt. «Für die Eigentümer ist das ein großer Vorteil, da sie schneller aus dem Vertrag herauskommen, wenn sie mit dem Verwalter unzufrieden sind», sagt Stüven.
Laut dem Verein Wohnen im Eigentum in Bonn war es in der Vergangenheit bei neu errichteten Objekten immer wieder zu Problemen gekommen, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollten. Häufig wurde der erste Verwalter vom teilenden Eigentümer oder dem Bauträger eingesetzt. Zu diesen hätten bei den Verwaltern oft «enge geschäftliche oder freundschaftliche Verbindungen» bestanden, die später zu Interessenskollisionen führten. Da die Verjährung von Mängelansprüchen bei Bauwerken fünf Jahre beträgt und somit deckungsgleich mit dem Bestellzeitraum des Verwalters war, konnte ein pflichtwidriger Verwalter den Eigentümern Schaden zufügen, wenn er Gewährleistungsansprüche nicht geltend machte, so der Verein.
Unser Mietrecht Lexikon zum Thema Wohnungseigentumsrecht
Hier gehts zum Mietrecht Lexikon
Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:
- Zu enger Tiefgaragenplatz ist Wohnungsmangel
- Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfacht
- Eigentümer können Hausarbeit absetzen
Weitere Meldungen aus dem Mietrecht
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben
[mehr...]Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unte
[mehr...]Bei Mängeln an der Mietsache besteht die Möglichkeit, die Miete zu mindern. [mehr...]
Wann bin ich als Mieter verpflichtet, die Mietwohnung zu renovieren? [mehr...]
In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.