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Dienstag, 12. Februar 2008

Pöbeleien des Partners: Wohnungseigentümerin kann haften

Saarbrücken (dpa) - Eine Wohnungseigentümerin kann für die «Pöbeleien» ihres Lebensgefährten gegenüber anderen Bewohnern haftbar gemacht werden. Das teilt die Zeitschrift «Neue Juristische Wochenschrift» mit.


Die Fachzeitschrift beruft sich dabei auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Nach Auffassung des Gerichts muss die Wohnungseigentümerin auf ihren Lebensgefährten einwirken und macht sich notfalls sogar schadensersatzpflichtig, wenn andere Bewohner ausziehen (Az.: 5 W 2/07). Das OLG hob mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf und verwies die Sache zurück.

Der Vermieter einer Eigentumswohnung hatte eine weitere Wohnungseigentümerin auf Schadenersatz verklagt. Der Lebensgefährte der Frau hatte die Mieter des Klägers mehrfach angepöbelt und belästigt. Die Mieter waren daraufhin ausgezogen. Der Vermieter verlangte den Ersatz des Mietausfalls in Höhe von 3277 Euro.

Während das Landgericht für die Forderung keine Rechtsgrundlage sah, bewertete das OLG den Fall anders. Die Wohnungseigentümerin habe die Pflicht, die Interessen der übrigen Bewohner zu achten. Daraus folge zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass auch Personen, die bei ihr wohnten, diese Pflichten nicht verletzten. Das Landgericht muss nun in einem neuen Verfahren klären, wie schwerwiegend die Belästigungen seitens des Lebensgefährten waren.


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