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Dienstag, 10. April 2007

Parkett und Laminat: Bei Schäden zählt die Nutzungsdauer

Berlin/Steinfurt (dpa/gms) - Die mittlere Nutzungsdauer einer Parkettversiegelung beträgt zwölfeinhalb Jahre. Wenn Mieter einen Schaden am Holz begleichen müssen, ist bei der Berechnung der Abnutzung dieser Wert einzurechnen.

Berlin/Steinfurt (dpa/gms) - Die mittlere Nutzungsdauer einer Parkettversiegelung beträgt zwölfeinhalb Jahre. Wenn Mieter einen Schaden am Holz begleichen müssen, ist bei der Berechnung der Abnutzung dieser Wert einzurechnen.

Das erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin und beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Steinfurt (Az.: 4 C 168/05). Die Lebensdauer eines Laminatbodens betrage zehn Jahre. In dem Fall hatte ein Vermieter nach dem Auszug der Mieter rund 4000 Euro Schadensersatz von diesen verlangt. Er machte nach Darstellung des Mieterbundes geltend, dass die Mieter Feuchtigkeitsschäden und Kleberückstände auf dem Laminat verursacht hätten - der Boden habe ausgetauscht werden müssen. Durch Wassereinwirkung sei auch das Parkett beschädigt worden - es müsse abgeschliffen und neu versiegelt werden.

Die Richter lehnten diese Schadensersatzansprüche weitgehend ab. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass die mittlere Nutzungsdauer einer Parkettbodenversiegelung bei etwa zwölfeinhalb Jahren liegt. Da der Boden bei Mietende acht Jahre alt gewesen sei, könne der Vermieter allenfalls ein Drittel der entstandenen Kosten fordern, erläutert der Mieterbund. Die Lebensdauer eines Laminatbodens beträgt nach Einschätzung des Gerichtsgutachters etwa zehn Jahre. Da das Laminat in dem Fall schon zehn Jahre alt war, sei für den Vermieter in dieser Hinsicht gar kein Schaden entstanden.

>> Mehr zum Thema Parkettboden finden Sie in unserem Mietrecht Lexikon


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