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Mittwoch, 2. April 2008

Neuer Vermieter muss Zahlungsmodalitäten mitteilen

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Eigentümerwechsel ist es die Pflicht des neuen Vermieters, dem Mieter die neue Kontoverbindung mitzuteilen. Auch eine mögliche Änderung des Überweisungszeitpunktes müssen die Mieter nicht selbst erfragen.

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Eigentümerwechsel ist es die Pflicht des neuen Vermieters, dem Mieter die neue Kontoverbindung mitzuteilen. Auch eine mögliche Änderung des Überweisungszeitpunktes müssen die Mieter nicht selbst erfragen.

Darauf weist der Immobilienverband Deutschland in Berlin hin. In der Regel schreiben der alte und neue Vermieter die Mieter gemeinsam an. Grundsätzlich gelten im Mietverhältnis nach einem Eigentümerwechsel dieselben Regeln wie vorher: Alle Regelungen des Mietvertrags bleiben bestehen, erläutert der Verband. Formal tritt lediglich der neue Eigentümer in den Mietvertrag ein - und Vertragsänderungen bedürfen wie vorher der Zustimmung des Mieters. Mieter müssen daher keine Angst vor Kündigungen haben - einzige Ausnahme sei, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Und die Miete darf nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.


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