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Freitag, 18. Juli 2008

Neue Eigentümer: Keine alten Kautionsforderungen

Berlin (dpa/tmn) - Der Käufer eines Mietshauses muss die bestehenden Mietverhältnisse zwar mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, noch ausstehende Kautionsforderungen früherer Mieter zu begleichen.

Berlin (dpa/tmn) - Der Käufer eines Mietshauses muss die bestehenden Mietverhältnisse zwar mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, noch ausstehende Kautionsforderungen früherer Mieter zu begleichen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VIII ZR 219/06) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin. In dem Fall war ein Vermieter insolvent und sein Mietshaus unter Zwangsverwaltung gestellt worden. Anschließend zog ein Mieter aus, und das Haus wurde zwangsversteigert. Der ehemalige Mieter verlangte daraufhin seine Kaution von dem neuen Besitzer zurück und klagte.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage aber mit dem Argument an, ein neuer Eigentümer müsse nur die Verpflichtungen der noch bestehenden Mietverhältnisse übernehmen. In diesem Fall war der Mieter aber schon ausgezogen. Es sei nicht Aufgabe des neuen Eigentümers, den früheren Mieter vor der Zahlungsunfähigkeit des alten Vermieters zu schützen.

Damit sich die Insolvenz des Vermieters nicht auf diese Weise auf den Mieter auswirkt, sollten diese durchsetzen, dass ihre Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird, rät der DAV.


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