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Donnerstag, 14. Februar 2008

Nachweis verlangen: Mietkaution sollte getrennt angelegt sein

Karlsruhe (dpa/tmn) - Mieter sollten kontrollieren, ob der Vermieter ihre Kaution wie gesetzlich vorgeschrieben getrennt von seinem Vermögen anlegt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist.

Karlsruhe (dpa/tmn) - Mieter sollten kontrollieren, ob der Vermieter ihre Kaution wie gesetzlich vorgeschrieben getrennt von seinem Vermögen anlegt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist.

Denn andernfalls können sie die Herausgabe im Insolvenzfall nicht verlangen und verlieren unter Umständen einen Teil ihres Geldes oder die gesamte Kaution. Mieter sollten vor allem dann aktiv werden, wenn sie die Kaution bar zahlen oder die Sicherheit direkt auf das Vermieterkonto überweisen sollen. «So lange der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der Mietkaution nicht nachweist, können Mieter die monatlichen Mietzahlungen zurückhalten», sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips. Auch während der Mietzeit dürften Mieter einen Nachweis verlangen, dass die Kaution korrekt angelegt ist (Az.: IX ZR 132/06).


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