Mietvertrags-Kündigung «richtig» verschicken
Berlin (dpa/tmn) - Möchte ein Mieter kündigen, muss er im Ernstfall nachweisen, dass sein Brief rechtzeitig beim Vermieter eingegangen ist. Deshalb sollten Kündigungen immer als Einwurf-Einschreiben verschickt werden, rät der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Möchte ein Mieter kündigen, muss er im Ernstfall nachweisen, dass sein Brief rechtzeitig beim Vermieter eingegangen ist. Deshalb sollten Kündigungen immer als Einwurf-Einschreiben verschickt werden, rät der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.
Auf diese Weise lässt sich die Zustellung belegen. Wer ganz sicher gehen will, kann die Kündigung auch im Beisein eines Zeugen selbst in den Briefkasten des Vermieters werfen. Ratschläge wie diesen und andere rund um das Kündigen von Wohnungen hat der DMB jetzt in der 96-seitigen Broschüre «Kündigung und Mieterschutz» zusammengefasst. Die Broschüre ist zum Preis von fünf Euro plus Porto erhältlich im Internet unter www.mieterbund.de.
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