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Montag, 12. Februar 2007

Mieter sollten Wohnfläche nachmessen

Berlin (dpa/gms) - Mieter sollten die Größe ihrer Wohnung selbst ausmessen und das Ergebnis mit der im Mietvertrag angegebenen Fläche vergleichen. Das rät der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.


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Berlin (dpa/gms) - Mieter sollten die Größe ihrer Wohnung selbst ausmessen und das Ergebnis mit der im Mietvertrag angegebenen Fläche vergleichen. Das rät der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

Es sei davon auszugehen, dass rund 80 Prozent der Mietwohnungen kleiner sind, als im Mietvertrag beschrieben. Es werde in vielen Fällen also eigentlich zu viel Miete gezahlt. Ist die tatsächliche Fläche mindestens zehn Prozent kleiner, darf der Mieter die Miete kürzen.

Beim Ausmessen müssen grundsätzlich alle Zimmer der Wohnung, inklusive Küche, Flur, Bad und Abstellkammer, berücksichtigt werden. Dabei zählen nur Räume und Raumteile von mindestens zwei Meter Höhe voll. Zur Hälfte wird die Grundfläche angerechnet, wenn Räume beziehungsweise Raumteile zwischen ein und zwei Meter hoch sind. Sie zählen gar nicht mit, wenn sie weniger als ein Meter hoch sind.

Die Fläche eines Balkons, einer Loggia oder einer Terrasse zählt normalerweise nur zu einem Viertel mit. Ausnahmsweise - bei hohem Wohnwert, Sonnenseite und Blick ins Grüne - können auch 50 Prozent angesetzt werden. Unberücksichtigt bleiben dagegen Räume außerhalb der Wohnung, also Keller, Speicher, Waschküche oder Garage.

Der Umfang der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Flächenabweichung: 15 Prozent zu klein heißt 15 Prozent Mietminderung. Der Mieter kann in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Laut dem DMB reicht der Zahlungsanspruch zurück bis ins Jahr 2002. Bei Flächenabweichungen unter zehn Prozent ist eine Mietminderung nicht zulässig. Aber auch in diesen Fällen kann der Mieter die Korrektur der Betriebskostenabrechnung verlangen.

 

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