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Freitag, 29. Februar 2008

Miete muss «angemessen» gemindert werden

Berlin (dpa/tmn) - Bei Mängeln an der Wohnung dürfen Mieter die Zahlungen nur um einen «angemessenen» Betrag mindern. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin hin.

Berlin (dpa/tmn) - Bei Mängeln an der Wohnung dürfen Mieter die Zahlungen nur um einen «angemessenen» Betrag mindern. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin hin.

So rechtfertige ein defekter Briefkasten möglicherweise eine Minderung um lediglich ein Prozent, wie aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervorgeht (Az.: I U 696/96). Fällt im Winter für längere Zeit die Heizung aus, kann die Mietzahlung für den betreffenden Zeitraum allerdings ganz einbehalten werden - das hätten zum Beispiel die Landgerichte Berlin und Hamburg entschieden. Und ein alter Teppichboden, der Stolpergefahren birgt, könne eine Minderung von 15 Prozent rechtfertigen.


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