Kleintiere sind in Mietwohnungen immer erlaubt
Berlin (dpa/gms) - Ob Mieter in der Wohnung ein Haustier halten dürfen, hängt vom konkreten Wortlaut des Mietvertrages und der jeweiligen Tierart ab. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin.
Berlin (dpa/gms) - Ob Mieter in der Wohnung ein Haustier halten dürfen, hängt vom konkreten Wortlaut des Mietvertrages und der jeweiligen Tierart ab. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin.
Kleintiere seien aber immer erlaubt, selbst wenn im Mietvertrag ein völliges Tierhaltungsverbot vereinbart ist. Goldhamster, Meerschweinchen, Schildkröten, Zierfische oder Ziervögel dürfen angeschafft werden.
Vereinbart werden kann aber ein Verbot der Hunde- oder Katzenhaltung. Steht dies im Mietvertrag, muss sich der Mieter daran halten. Sehr häufig findet sich in Mietverträgen auch eine Klausel, nach der Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist. Der Vermieter kann dann seine Einwilligung beispielsweise auch von der Größe eines Hundes abhängig machen. Verbietet er die Tierhaltung, obwohl Nachbarn im Haus schon ein Tier haben, muss er das aber begründen.
Enthält der Mietvertrag keinerlei Vorgaben zur Tierhaltung, kommt es nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes auf den Einzelfall an. In einem Mehrfamilienhaus gehört es nach Auffassung der meisten Gerichte nicht zum «vertragsgemäßen Gebrauch», einen Hund zu halten. Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Katzen dürfen sich die Mieter dagegen anschaffen, wenn es im Mietvertrag keine Regelung gibt. Denn die Gerichte gehen davon aus, dass es durch Katzen nur zu relativ geringfügigen Belästigungen der Nachbarn kommen kann. Exotische Tiere wie Giftschlangen oder Alligatoren darf ein Mieter dagegen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters anschaffen.
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