Hitze durch Sonnenstrahlen: Mieter muss Erwärmung hinnehmen
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Mieter muss das Aufheizen von Räumen durch Sonnenstrahlen hinnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil (Az.: 2 U 106/06).
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Mieter muss das Aufheizen von Räumen durch Sonnenstrahlen hinnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil (Az.: 2 U 106/06).
Der Mieter hat nach dem Richterspruch keinen Anspruch gegen den Vermieter auf «Mangel-Beseitigung», da die Folgen der sommerlichen Hitze Teil des allgemeinen Lebensrisikos seien. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Vermieter eine Klimatisierung oder besondere Dämmung des Gebäudes ausdrücklich zugesagt habe.
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und wies die Klage eines Unternehmens ab. Die Firma hatte einen Gebäudekomplex gemietet, der sich im Sommer bei Sonneneinwirkung stark aufheizte. Sie wollte daher die Verurteilung des Vermieters erreichen, wonach dieser gewährleisten sollte, dass bei einer Außentemperatur von 32 Grad die Innentemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten würde. Das Landgericht gab der Klage statt.
Das OLG sah dagegen für das Verlangen des Unternehmens keine rechtliche Grundlage. Das Gebäude sei nicht baurechtswidrig errichtet und dem Betriebsinhaber sei bei der Anmietung der Büroräume deren bauliche Gestaltung bekannt gewesen. Ferner habe der Vermieter nicht über den Zustand der Räume arglistig getäuscht, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil.
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