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Donnerstag, 27. Dezember 2007

Hauseigentümer muss Erdbebenschäden schlüssig nachweisen

Stuttgart (dpa/tmn) - Für Leistungen von seiner Versicherung muss ein Hauseigentümer beweisen können, dass Gebäudeschäden von einem Erdbeben herrühren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor, über das die Zeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.

Stuttgart (dpa/tmn) - Für Leistungen von seiner Versicherung muss ein Hauseigentümer beweisen können, dass Gebäudeschäden von einem Erdbeben herrühren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor, über das die Zeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.

Nach Auffassung des Gerichts trägt der Eigentümer die sogenannte Beweislast (Az.: 16 O 683/05). Das Gericht wies in dem Fall die Klage eines Hauseigentümers gegen seine Wohngebäudeversicherung ab. Der Kläger hatte geltend gemacht, durch ein Erdbeben der Stärke 4 sei es zu Rissbildungen an der Außenmauer, an den Kacheln im Bad und an den Tapeten gekommen. Die Versicherung solle den Schaden übernehmen. Das Unternehmen hatte jedoch Zweifel an den Angaben des Klägers. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass die beschriebenen Schäden erst ab der Erdbebenstärke 6 auftreten. Daher entschieden die Richter zugunsten der Versicherung.


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