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Montag, 7. April 2008

Gut befestigte Blumenkästen sind erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Blumenkästen müssen auf dem Balkon ordentlich befestigt werden - sie dürfen auch bei starkem Wind nicht herunterstürzen. Darüber hinaus haben Mieter bei der Nutzung des Balkons aber weitgehend freie Hand, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Blumenkästen müssen auf dem Balkon ordentlich befestigt werden - sie dürfen auch bei starkem Wind nicht herunterstürzen. Darüber hinaus haben Mieter bei der Nutzung des Balkons aber weitgehend freie Hand, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Voraussetzung ist, dass die Rechte der Mitmieter oder des Hauseigentümers nicht beeinträchtigt werden. Ist zum Beispiel in einer Wohnungsanlage durch die Eigentümergemeinschaft festgelegt, dass Blumenkästen im Inneren des Balkons anzubringen sind, müssen Mieter das in der Regel beachten. Und will der Mieter auf seiner Terrasse eine Markise anbringen, benötigt er die Zustimmung des Vermieters, entschied laut dem Mieterbund das Landgericht München (Az. 31 S 19 840/88). Auf der anderen Seite dürfen Mieter beispielsweise Wäsche auf dem Balkon trocknen und einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankengitter aufstellen.

Möglicherweise herabfallende Blätter von der Balkonbepflanzung müssen die darunter wohnenden Mieter dulden, heißt es weiter. Davon ausgenommen sind nur Fälle, in denen der Balkonbewuchs so umfangreich ist, das er zu einer erheblichen Belastung wird, entschied das Landgericht Berlin (Az. 67 S 127/02). Für die Reinigung des Balkons ist der Mieter zuständig. Zu seinen Pflichten gehört auch die Säuberung des Abflusssiebes im Balkon, entschied das Landgericht Berlin (Az. 61 S 379/85). Denn Regenwasser müsse ordnungsgemäß ablaufen können.


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