Garage im Mietvertrag der Wohnung nicht einzeln kündbar
Hamburg (dpa/tmn) - Wird eine Wohnung zusammen mit einer Garage vermietet, lässt sich der PKW-Stellplatz nicht einzeln kündigen. Darauf weist der Hamburger Mieterverein hin.
Hamburg (dpa/tmn) - Wird eine Wohnung zusammen mit einer Garage vermietet, lässt sich der PKW-Stellplatz nicht einzeln kündigen. Darauf weist der Hamburger Mieterverein hin.
In diesem Fall darf der Vermieter aber nicht die Miete für den PKW-Stellplatz einzeln anheben. Eine separat angemiete Garage können Mieter dagegen in der Regel innerhalb von drei Monaten kündigen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Eine nachträgliche Anmietung der Garage mit einem eigenständigen Vertrag spricht aber noch nicht zwingend für getrennte Mietverhältnisse, so der Mieterverein. Daher empfehle es sich, eine getrennte Vermietung immer ausdrücklich zu vereinbaren.
Weitere Meldungen aus dem Mietrecht
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben
[mehr...]Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unte
[mehr...]Bei Mängeln an der Mietsache besteht die Möglichkeit, die Miete zu mindern. [mehr...]
Wann bin ich als Mieter verpflichtet, die Mietwohnung zu renovieren? [mehr...]
In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.