Suche:
Stichwörter:
Freitag, 20. Oktober 2006

Früh den Kontakt zum Verkäufer suchen

Bonn/Berlin (dpa/gms) - Interessieren sich Käufer für ein Haus, sollten sie frühzeitig den Kontakt zum Verkäufer suchen und nicht ausschließlich mit dem Makler verhandeln. Das rät Jost von Lyncker, Geschäftsführer des Vereins Wohnen im Eigentum in Bonn.


Bonn/Berlin (dpa/gms) - Interessieren sich Käufer für ein Haus, sollten sie frühzeitig den Kontakt zum Verkäufer suchen und nicht ausschließlich mit dem Makler verhandeln. Das rät Jost von Lyncker, Geschäftsführer des Vereins Wohnen im Eigentum in Bonn.

Denn im Gegensatz zum Verkäufer sei der von diesem beauftragte Makler nicht verpflichtet, über Mängel am Haus zu informieren, erläutert der Experte. So könne es passieren, dass der Makler ein Objekt anpreist und sich der Interessent zum Kauf entscheidet, der Immobilienbesitzer aber erst kurz vor der Vertragsunterzeichnung beim Notar auf Mängel am Haus hinweist.

Schließt der Immobilieninteressent dagegen selbst einen Vertrag mit einem Makler ab, ist dieser verpflichtet, über Mängel an einem Objekt zu informieren, erklärt von Lyncker. Dies gelte nicht, wenn der Verkäufer den Makler engagiert, der Käufer aber die Courtage zahlt. In diesem Fall schließe der Verkäufer einen Vertrag mit dem Käufer ab, dass dieser die Maklerkosten zahlt. «Es besteht keine Beziehung zwischen Käufer und Makler.»

Für Verkäufer oder Käufer mache die Einschaltung eines Maklers Sinn, wenn sie ihren Aufwand gering halten wollen, sagt Stefan Diepenbrock vom Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin. «Sie bekommen Hilfe beim Weg durch den Immobiliendschungel.» Bei der Auswahl des Maklers sollte sich der Auftraggeber nach den Qualifikationen erkundigen. Gut sei, wenn der Makler eine spezielle Ausbildung in der Immobilienwirtschaft vorweisen kann.

Schließlich müsse das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen. Es reiche nicht aus, wenn der Makler nur eine Adresse von einem Interessenten oder einer Immobilie weitergibt, sagt Diepenbrock. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung kam jüngst in einer internationalen Vergleichsstudie zu dem Ergebnis, dass die Makler in Deutschland ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten.

Informationen: Der Verein Wohnen im Eigentum hat eine Broschüre zum Thema «Maklerleistungen für Wohnimmobilien» herausgebracht. Sie kann für zwei Euro bestellt werden beim Versandservice von Wohnen im Eigentum, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg (Tel.: 02962/80 01 54, E-Mail: bestellung(at)wohnen-im-eigentum.de).

 

Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:

 


Weitere Meldungen aus dem Mietrecht

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob

 [mehr...]

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z

 [mehr...]

Neuer Bußgeldkatalog

Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben

 [mehr...]

Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts

Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unte

 [mehr...]

Bei Mängeln an der Mietsache besteht die Möglichkeit, die Miete zu mindern. [mehr...]

Wann bin ich als Mieter verpflichtet, die Mietwohnung zu renovieren? [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.

Zum Mietrecht Lexikon >>

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.