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Donnerstag, 29. Mai 2008

Fogging-Ablagerungen sind ein Mangel

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Wodurch der sogenannte Fogging-Effekt verursacht wurde, ist im Einzelfall oft nicht zu klären. Aber solche Schwarzstaub-Ablagerungen in der Wohnung sind rechtlich gesehen ein Mangel - und daher muss der Vermieter die Kosten für die Beseitigung übernehmen.

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Wodurch der sogenannte Fogging-Effekt verursacht wurde, ist im Einzelfall oft nicht zu klären. Aber solche Schwarzstaub-Ablagerungen in der Wohnung sind rechtlich gesehen ein Mangel - und daher muss der Vermieter die Kosten für die Beseitigung übernehmen.

Wenn Mietern kein unüblicher Gebrauch der Wohnung vorzuwerfen ist, müssten sie also auch nicht zahlen. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist (Az.: VIII ZR 271/07).

In dem Fall stellten Sachverständige zwar fest, dass als Ursache für Fogging nur das Verhalten des Mieters verantwortlich sein könne - er hatte zum Beispiel einen handelsüblichen Teppich verlegt und die Wände gestrichen. Da dies aber dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung entspricht, habe der Mieter die Folgen nicht zu vertreten. Die Kosten für die Beseitigung in Höhe von mehr als 5400 Euro müsse er nicht zahlen.


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