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Mittwoch, 23. April 2008

Feuchtigkeitsschäden: Mieter muss kein Flickwerk hinnehmen

Düsseldorf/Köln (dpa/tmn) - Wenn wegen Schäden am Dach immer wieder Feuchtigkeit in die Mieträume eintritt, muss der Vermieter ordentlich sanieren. Mieter müssen es nicht hinnehmen, dass bei jedem neuen Wassereintritt jeweils nur die betroffene Stelle abgedichtet wird.

Düsseldorf/Köln (dpa/tmn) - Wenn wegen Schäden am Dach immer wieder Feuchtigkeit in die Mieträume eintritt, muss der Vermieter ordentlich sanieren. Mieter müssen es nicht hinnehmen, dass bei jedem neuen Wassereintritt jeweils nur die betroffene Stelle abgedichtet wird.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor, auf das der Anwalt-Suchservice in Köln hinweist (Az.: I-10 U 46/07). In dem Fall trat durch das Dach einer Halle immer wieder Feuchtigkeit ein - vom Tröpfeln bis zu massiven Wassereinbrüchen.

Der Vermieter ließ jeweils die betroffene Stelle abdichten, eine nachhaltige Besserung sei dadurch aber nicht erreicht worden, heißt es. Am Ende kündigte der Mieter fristlos und stellte die Zahlungen ein - zu Recht, wie das Gericht entschied. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache sei nicht mehr möglich gewesen.


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