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Montag, 23. Oktober 2006

Durch neuen Bodenbelag darf es lauter werden

Saarbrücken (dpa) - Ein neuer Bodenbelag in einer Wohnung darf nach einem Gerichtsurteil zu lauteren Geräuschen für die Nachbarn führen als die alte Ausstattung. Dies meldet die Zeitschrift «OLG-Report».

Saarbrücken (dpa) - Ein neuer Bodenbelag in einer Wohnung darf nach einem Gerichtsurteil zu lauteren Geräuschen für die Nachbarn führen als die alte Ausstattung. Dies meldet die Zeitschrift «OLG-Report».

Das Blatt beruft sich dabei auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Der Wohnungsinhaber ist demnach nicht wegen der Nachbarn dazu verpflichtet, dass der so genannte Trittschallwert wiederhergestellt wird, der vor dem Austausch des Bodenbelags bestanden hatte (Az.: 5 W 253/06-76).

Das Gericht wies mit seinem Beschluss den Antrag von Nachbarn zurück, einen Wohnungseigentümer zu schalldämmenden Maßnahmen zu verpflichten. Der Mann hatte in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus den PVC-Belag in der Küche mit Fliesen ersetzt. Mehrere darunter wohnende Nachbarn beklagten sich daraufhin über eine erhebliche Lärmbelästigung.

Das OLG befand, dass es für die Schalldämmung, die die Nachbarn gefordert hatten, keine rechtliche Grundlage gebe. Möglicherweise fehle in dem Fall die nach geltendem Baurecht vorgeschriebene Trittschalldämmung. Dafür sei der Wohnungsinhaber aber nicht verantwortlich. Denn er habe keine Veränderungen an der Geschossdecke oder am Estrich vorgenommen, sondern nur den Bodenbelag der Wohnung ausgetauscht.

 

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