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Montag, 19. März 2007

Das Treppenhaus ist kein «Raucherzimmer»

Berlin/München (dpa/gms) - Mieter dürfen das Treppenhaus nicht zum «Raucherzimmer» umfunktionieren. Denn das Treppenhaus gehört zu den so genannten Gemeinschaftsräumen im Haus, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.


Berlin/München (dpa/gms) - Mieter dürfen das Treppenhaus nicht zum «Raucherzimmer» umfunktionieren. Denn das Treppenhaus gehört zu den so genannten Gemeinschaftsräumen im Haus, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Anders ist das in der eigenen Wohnung, auf Balkon oder Terrasse: Dort kann das Rauchen nicht verboten werden. Daher dürfen Raucher ihrer Sucht nicht regelmäßig im Hausflur eines Mehrfamilienhauses nachgehen, erläutert auch der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen in München unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 70 II 414/99). In dem Fall hatte ein Wohnungseigentümer täglich bis zu fünf Zigaretten im Treppenhaus geraucht, weil seine Frau den Rauch in der Wohnung nicht vertrug.


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