BGH verbessert Schutz von Reihenhausmietern
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Reihenhausmietern bei einem drohenden Verkauf ihres Grundstücks verbessert. Das geht aus einem Urteil vom Mittwoch (28. Mai) hervor.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil die Rechte von Reihenhausmietern gestärkt. (Bild: dpa)
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Reihenhausmietern bei einem drohenden Verkauf ihres Grundstücks verbessert. Das geht aus einem Urteil vom Mittwoch (28. Mai) hervor.
Demnach steht den Mietern Kündigungsschutz sowie ein Vorkaufsrecht zu, wenn der Eigentümer der gesamten Siedlung das Areal aufteilt und die einzelnen Grundstücke verkaufen will. Damit schließt das Karlsruher Gericht erklärtermaßen eine Gesetzeslücke: Nach dem Wortlaut des Gesetzes hätte der Mieter nur Schutzrechte bei der Bildung von Wohnungseigentum, nicht aber bei einer Aufteilung einer Reihenhaussiedlung in Einzelgrundstücke. Laut BGH ist aber nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber dem Reihenhausmieter weniger Schutz gewähren wollte. Deshalb müssten die Schutzvorschriften entsprechend angewendet werden. (Az: VIII ZR 126/07 vom 28. Mai 2008)
Im konkreten Fall ging es um eine Mieterin in einer Reihenhaussiedlung in Berlin. Die Eigentümerin des Gesamtgrundstücks wollte die Fläche aufteilen und die einzelnen Immobilien verkaufen. Daraufhin klagte die Mieterin auf Feststellung ihres Vorkaufsrechts und ihres Kündigungsschutzes - zunächst erfolglos: Amtsgericht Schöneberg und Landgericht Berlin wiesen die Klage unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut ab. Der BGH gab ihr nun Recht, weil die Interessenlage bei Reihenhausmietern nicht anders als bei Wohnungsmietern sei. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil: Mieter seien in beiden Fällen gleich schutzwürdig.
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